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Dipl.-Psych. Anja Denker

Kostenübernahme

Wir verfügen über eine Abrechnungserlaubnis für Tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeit- und Langzeitbehandlung für alle Kostenträger.

Psychotherapie für Gesetzlich Versicherte:
Die Kosten für psychotherapeutische Heilbehandlungen – entsprechend der gültigen Psychotherapierichtlinien – werden von den Gesetzlichen Krankenkassen nach Antragstellung und Bewilligung übernommen. Vor Antragsstellung und Behandlungsbeginn stehen Ihnen Sprechstunde-, Diagnostik- und probatorische Sitzungen (Probesitzungen) zur gemeinsamen Ersteinschätzung zur Verfügung, um zu schauen, ob sich eine tragfähige, vertrauensvolle Arbeitsbeziehung entwickelt. Diese 4-6 Sitzungen vor Antragsstellung werden von allen Kassen nach Vorlage der Versicherungskarte ohne Antragstellung übernommen. Diese antragsfreien Probesitzungen können Sie bei der Suche nach einer ‚passenden‘ Behandlung in jeder (!) Psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung nutzen, solange kein Behandlungsantrag bei der Kasse gestellt wurde.

Für Privat Versicherte:
Die Privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel ebenfalls Sprechstunden und probatorische Sitzungen ohne Antragsverfahren. Da die Leistungsübernahme bei den Privatkassen von den individuell sehr verschiedenen Vertragsvereinbarungen abhängt, sollten die Bedingungen vom Versicherten vorab erfragt werden. Wichtig ist, ob z.B. im Versicherungsvertrag ein Leistungsausschluss für Psychotherapie vereinbart wurde.
Hinweis: In 2024 wurde die GOP um sogenannte Analogziffern ergänzt, mit welchen eine Angleichung an die Leistungen der GKV Träger erreicht werden soll, da seit 1994 keine Novellierung der GOP mehr stattgefunden hat. Eine vollständige Erstattung der Kosten durch den Kostenträger ist möglicherweise nicht gewährleistet.

Paarberatung
Die Kosten für Paarberatungen werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Das Honorar orientiert sich an der geltenden GOP.