Für Gesetzlich Versicherte:
Die Kosten für psychotherapeutische Heilbehandlungen – entsprechend der gültigen Psychotherapierichtlinien – werden von den Gesetzlichen Krankenkassen nach Antragstellung und Bewilligung getragen. Fünf probatorische Sitzungen (Probesitzungen) zur gemeinsamen Ersteinschätzung vor Beginn der Behandlung werden von allen Kassen nach Vorlage der Versicherungskarte ohne Antragstellung übernommen.
Für Privat Versicherte:
Die Privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel auch fünf probatorische Sitzungen ohne Antragsverfahren. Da die Leistungsübernahme bei den Privatkassen von den individuell sehr verschiedenen Vertragsvereinbarungen abhängt, sollten die Bedingungen vom Versicherten vorab erfragt werden. Wichtig ist ob ggf. im Versicherungsvertrag ein Leistungsausschluss für Psychotherapie vereinbart wurde.
Ehe- oder Paarberatung, berufliche Einschätzungs- und Perspektivberatung:
Die Kosten für Ehe-, Paar- und Einschätzungsberatungen werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
Bedingungen und Antragstellung